Maßgeschneiderte Lösungen
Als erfahrene und motivierte Experten stehen wir für ein hohes Niveau in der Qualität der Beratung. Zudem prägen Vertrauen und Partnerschaft die Beziehung zu unseren Mandanten.
Wir bieten Ihnen innovative und qualitativ hochwertige Lösungen passend zugeschnitten auf Ihre individuellen Bedürfnisse an. Unser qualifiziertes Team steht Ihnen hierzu mit fachlicher Kompetenz und individuellem Service zur Seite.
Für Unternehmen
Eine ordentliche und systematische Finanzbuchhaltung ist der meist unterschätzte Erfolgsfaktor eines Unternehmens. Die Finanzbuchhaltung dient nicht nur als Informationsquelle für unternehmerische Entscheidungen, sondern sie ist auch Ausgangspunkt der Erstellung des Jahresabschlusses und der Unternehmenssteuererklärungen.
Mittels modernster Datentechnik und Buchführungssoftware bearbeiten wir daher Ihre Finanzbuchhaltung nach allen gesetzlichen und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen stets termingerecht und werten diese nach steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten bei Bedarf sofort für Sie aus.Aufgrund handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Vorschriften sind Unternehmen verpflichtet einen Jahresabschluss zu erstellen. Die Art sowie der Umfang des Jahresabschlusses (Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung) sind sowohl von den rechtlichen Vorschriften, der Zielsetzung des Unternehmens und den potentiellen Jahresabschlussadressaten (Bank, Gesellschafter, Finanzamt) abhängig. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen eine individuelle Lösung.
Natürlich erstellen wir Ihnen bei Bedarf auch korrespondierende Bilanzauswertungen und umfangreiche Bilanzanalysen und -berichte.Um eine erklärungs- und gesetzeskonforme Steuerfestsetzung zu gewährleisten, prüfen wir Ihre Steuerbescheide und sonstige Verwaltungsakte der Finanzbehörden. Bitte übersenden Sie uns vom Finanzamt an Sie persönlich erteilte Steuerbescheide und sonstige Verwaltungsakte unmittelbar nach Erhalt in Kopie zu, damit wir erforderlichenfalls innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat Einspruch für Sie einlegen können.
Gerne können Sie uns auch zur Erleichterung Empfangsvollmacht erteilen, sodass die Finanzbehörden sämtliche Steuerbescheide und Schriftverkehr direkt an unsere Steuerkanzlei versenden.Steuerberatung besteht nach unserer Definition nicht nur in der Unterstützung zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen. Vielmehr sehen wir uns als umfangreicher Steuerdienstleister. Oft erkennen wir im Rahmen der Jahressteuererklärung, dass unterjährig bereits Sachverhalte verwirklicht wurden ohne die steuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen. Da hier meist eine Korrektur nur noch sehr eingeschränkt möglich ist, bieten wir Ihnen an uns jederzeit im Vorfeld bei unternehmerischen Entscheidungen mit "ins Boot" zu nehmen.
Sollten uns im Laufe der monatlichen Buchhaltung steuerlich besonders zu würdigende Sachverhalte auffallen oder aktuelle steuerrechtliche Änderungen mit Auswirkung auf Ihr Unternehmen verabschiedet werden, kommen wir selbstverständlich proaktiv auf Sie zu.Wir unterstützen Sie bei betrieblichen Umstrukturierungs- und Wachstumsplänen im Hinblick auf steuerliche Chancen und Risiken. Ein weiterer wichtiger Meilenstein im unternehmerischen Leben ist der Generationenwechsel und die damit verbundene Übergabe der unternehmerischen Verantwortung an die Folgegeneration. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dieser Thematik ist unbedingt erforderlich, um eine sichere Planungsgrundlage für Zukunftsinvestitionen zu schaffen. Auch hat die Nachfolgeplanung substanzielle Auswirkungen auf Ihr Rating bei Kreditinstituten.
Die Auswahl adäquater Nachfolgemöglichkeiten und die Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen auf Ihre und die Nachfolgegeneration ist von immenser Bedeutung. Wir unterstützen Sie dabei und erstellen erforderlichenfalls Erbschafts- bzw. Schenkungssteuererklärungen.Für Privatpersonen
Bis auf wenige Ausnahmen unterliegen Steuerpflichtige der gesetzlichen Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Arbeitnehmer, Rentner oder Hausbesitzer sind. Wir entlasten Sie bei der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten und schöpfen Ihr Steuersparpotential im Rahmen der Einkommensteuererklärung voll aus.
Unterliegen Sie nicht der gesetzlichen Pflicht (bspw. Arbeitnehmer mit StKl. I ohne sonstige Einkünfte), so können Sie im Rahmen der Antragsveranlagung freiwillig eine Einkommensteuererklärungen einreichen. Diese freiwillige Abgabe ist immer dann sinnvoll, wenn es im Rahmen der Veranlagung voraussichtlich zu einer Erstattung von Lohnsteuer aufgrund hoher Werbungskosten kommt. Gerne prüfen wir vorab, ob für Sie mit einer Erstattung zu rechen und eine Antragsveranlagung tatsächlich für Sie vorteilhaft ist.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärungen unter Ausschöpfung aller steuerlichen Möglichkeiten und übermitteln diese fristgerecht für Sie an die Finanzbehörden.
Mit einer Schenkung zu Lebzeiten oder einem Erwerb von Todes wegen (Erbschaft) entstehen bei Überschreiten der steuerlichen Freibeträge Erbschaft- oder Schenkungsteuer und damit steuerliche Pflichten. Grundsätzlich muss jeder der Erbschaft- oder Schenkungsteuer unterliegende Erwerb durch den Erwerber der Finanzbehörde angezeigt werden. Hiervon sieht das Gesetz jedoch bestimmte Ausnahmenfälle vor, bspw. bei notarieller Beurkundung der Schenkung.
Zu Ihren steuerlichen Anzeige- und Erklärungspflichten beraten wir Sie gerne und übernehmen für Sie falls erforderlich die Erstellung der Erbschaft- und Schenkungssteuererklärung und ggf. die Bewertung des zu Grunde liegenden Vermögens.
Um eine erklärungs- und gesetzeskonforme Steuerfestsetzung zu gewährleisten prüfen wir Ihre Steuerbescheide und sonstige Verwaltungsakte der Finanzbehörden. Bitte leiten Sie uns vom Finanzamt an Sie persönlich übersandte Steuerbescheide und sonstige Verwaltungsakte unmittelbar nach Erhalt in Kopie weiter, damit wir erforderlichenfalls innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat Einspruch für Sie einlegen können.
Gerne können Sie uns auch zur Erleichterung Empfangsvollmacht erteilen, sodass die Finanzbehörden sämtliche Steuerbescheide und Schriftverkehr direkt an unsere Steuerkanzlei versenden.
Steuerberatung besteht nach unserer Definition nicht nur in der Unterstützung zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen. Vielmehr sehen wir uns als umfangreicher Steuerdienstleister.
Wir unterstützen Sie bei allen steuerlichen Problemstellungen, wie bspw. der Stellung von Anträgen auf Anpassung der Lohnsteuerabzugsmerkmale oder auch der steuerlichen Behandlung privater Veräußerungsgeschäfte.